![]() Transporteinrichtung, insbesondere für plattenförmige Werkstücke
专利摘要:
Eine Transporteinrichtung, insbesondere für plattenförmige Werkstücke, umfasst eine Förderbahn (1) mit Fördermitteln für den horizontalen Transport der Werkstücke und eine Hebevorrichtung (2) für den vertikalen Transport der Werkstücke zwischen einer Unterlage (7) und der Förderbahn (1). Die Förderbahn (1) ist klappbar ausgeführt, wobei sie eine Transportstellung, in der die Werkstücke von den Fördermitteln der Förderbahn (1) horizontal transportierbar sind, und eine geklappte Stellung besitzt. Der Transportweg der Hebevorrichtung (2) führt durch den von der Förderbahn (1) in ihrer geklappten Stellung freigegebenen Bereich. 公开号:DE102004003260A1 申请号:DE102004003260 申请日:2004-01-21 公开日:2004-08-05 发明作者:Hubert Anton Kaufmann 申请人:Hubert Anton Kaufmann; IPC主号:B65G57-06
专利说明:
[0001] Die Erfindung bezieht sich auf eineTransporteinrichtung, mit einer Förderbahn mit Fördermitteln für den horizontalenTransport der Werkstückeund mit einer Hebevorrichtung fürden vertikalen Transport der Werkstücke zwischen einer Unterlageund der Förderbahn. [0002] Mit einer derartigen Transporteinrichtung können dieWerkstücke,beispielsweise Platten, einzeln von einem Stapel abgehoben und einerBearbeitungsstelle zugeführtwerden. [0003] Aufgabe der Erfindung ist es, eineplatzsparende Vorrichtung dieser Art zu schaffen. [0004] Die erfindungsgemäße Aufgabe wird dadurch gelöst, dassdie Förderbahnklappbar ausgeführtist, wobei sie eine Transportstellung, in der die Werkstücke vonihren Fördermittelnhorizontal transportierbar sind, und eine geklappte Stellung besitzt, unddass der Transportweg der Hebevorrichtung durch den von der Förderbahnin ihrer geklappten Stellung freigegebenen Bereich führt. [0005] Bevorzugterweise besteht die Förderbahn derTransporteinrichtung aus zwei um eine gemeinsame Achse kippbarenbzw. verschwenkbaren Teilbahnen. Vorteilhafterweise ist die gemeinsameAchse anhebbar ausgebildet. Zum Zusammenklappen der Förderbahnist hierbei günstigerweisedie erste Teilbahn mit ihrem von der zweiten Teilbahn abgelegenenSeitenrand unter Anhebung der gemeinsamen Achse in Richtung zumvon der ersten Teilbahn abgelegenen Seitenrand der zweiten Teilbahnhin verfahrbar. [0006] Vorteilhafterweise kann weiters vorgesehen sein,dass die Förderbahnnicht nur zusammenklappbar ist, sondern auch in ihrer ausgestrecktenStellung quer zur Förderrichtungverfahrbar ist, vorzugsweise übereine Wegstrecke von mindestens 100mm. Hierdurch kann eine einfacheAusrichtung eines auf der Förderbahnabgelegten Werkstückesan einem quer zur Förderrichtungder Förderbahnausgerichteten Anschlag ermöglichtwerden. [0007] Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtungkönnenauch sehr dünneund/oder großflächige Platten beispielsweiseaus Papier, Holz, Kunststoff oder einem Steinmaterial, von einemPalettenstapel abgehoben und einer Bearbeitungsstation, beispielsweise einerEinrichtung zum Bedrucken, zugeführtwerden. [0008] Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel derErfindung anhand der Figuren der beiliegenden Zeichnungen beschrieben.Es zeigen: [0009] 1 einSchaubild der erfindungsgemäßen Transporteinrichtungin einer ersten Arbeitsstellung, [0010] 2 denAusschnitt A der 1, [0011] 3 einSchaubild der erfindungsgemäßen Transporteinrichtungin einer zweiten Arbeitsstellung, [0012] 4 denAusschnitt A der 3, [0013] 5 einSchaubild der erfindungsgemäßen Förderbahn, [0014] 6 denAusschnitt A der 5, [0015] 7 denAusschnitt B der 5, [0016] 8 einSchaubild der erfindungsgemäßen Transporteinrichtungin einer dritten Arbeitsstellung, [0017] 9 eineSeitenansicht der Transporteinrichtung, [0018] 10 eineDraufsicht auf die erfindungsgemäße Transporteinrichtung, [0019] 11 einSchaubild eines Teils der erfindungsgemäßen Transporteinrichtung ineiner 1 entsprechendenArbeitsstellung, [0020] 12 denAusschnitt A der 11, [0021] 13 denAusschnitt B der 11, [0022] 14 einweiteres Schaubild der erfindungsgemäßen Transporteinrichtung, [0023] 15 eineSeitenansicht der erfindungsgemäßen Transporteinrichtungund [0024] 16 eineDraufsicht auf die erfindungsgemäße Transporteinrichtung. [0025] In der 1 istdie Förderbahn 1 inihrer hinteren, geklappten Stellung gezeigt und die Hebevorrichtung 2 inihrer unteren Endstellung zur Übernahmeeiner Platte 3. Die Hebevorrichtung 2 weist einen inder Höheverfahrbaren Rahmen 4 auf. Der Rahmen 4 ist mitvertikalen Schienen 5 versehen, die in Führungsschuhenbzw. Führungsklötzen 8 inder Höheverfahrbar gelagert sind. Das vertikale Verfahren des Rahmens 4 kannbeispielsweise übereinen Seilzug oder einen Zahnradantrieb erfolgen. Am Rahmen 4 sindim gezeigten Ausführungsbeispiel Saugnäpfe 6 gelagert,mittels denen eine Platte 3 von ihrer Unterlage 7,beispielsweise einer Palette, abhebbar ist. Auch mechanische Mittel,z. B. eine Zange, sind denkbar und möglich. [0026] Die Förderbahn 1 bestehtaus zwei Teilbahnen 1',die im gezeigten Ausführungsbeispielals Rollenbahnen mit Rollen 9 ausgeführt sind, aber z. B. auch vonFörderbändern gebildetwerden könnten. Diebeiden Teilbahnen 1' sindum eine gemeinsame Achse 10 schwenkbar und sind an ihrenvoneinander abgelegenen Seitenrändernin Schienen 11 geführt, dieeinen geraden Abschnitt 12 und einen gebogenen Abschnitt 13 aufweisen. [0027] Die Teilbahnen 1' weisen Zapfen 14 auf,mittels denen sie in den Schienen 11 geführt sind.Die Zapfen 14 stehen überdie senkrecht zur gemeinsamen Achse 10 ausgerichteten Seitenränder derTeilbahnen 1' vorund sind an diesen Seitenrändernin der Näheder von der gerneinsamen Achse 10 abgewandten Enden angeordnet.Die Zapfen 14 können zusätzlich mitRollen versehen sein. Eine der Teilbahnen 1' ist mit zwei Ritzeln 15 versehen,die an Zahnstangenprofilen 16, die neben den Schienen 11 angeordnetsind, und sich überderen geraden Abschnitt 12 erstrecken, ablaufen. Die Ritzel 15 sindkonzentrisch zu den Zapfen 14 angeordnet. Der Antrieb der Ritzel 15 erfolgt über eineAntriebswelle 17, einen Riemenantrieb 18 und einenan der einen Teilbahn 1' gelagertenMotor 19. [0028] Mittels der vom Motor 19 angetriebenenRitzel 15 kann die Förderbahn 1 zwischeneiner vorderen ausgestreckten Transportstellung und einer hinterenzusammengeklappten Stellung verfahren werden. Es wird hierbei dervon der gemeinsamen Achse 10 abgelegene Seitenrand dereinen Teilbahn 1',an welcher die Ritzel 15 angeordnet sind, in Richtung zumvon der gemeinsamen Achse 10 abgelegenen Seitenrand deranderen Teilbahn 1' verfahren.Diese andere Teilbahn wird hierbei von der die angetriebenen Ritzel 15 aufweisendenTeilbahn quer zur Förderrichtungder Förderbahn 1 verschoben,ohne dass zunächsteine Anhebung der Achse 10 erfolgt. Die Zapfen 14 dergeschobenen, keine angetriebenen Ritzel 15 aufweisendenTeilbahn 1' werdenhierbei entlang der Schienen 11 geführt und durchlaufen den Endbereichderen geraden Abschnitte 12 und in der Folge den gebogenenAbschnitt 13, bis sie am Ende des gebogenen Abschnitts 13 aneinem Begrenzungsanschlag 31 (2) anschlagen. In der weiteren Folgewird die gemeinsame Achse 10 angehoben, wobei sich derAbstand des von der Achse 10 abgelegenen Seitenrands derangetriebenen Teilbahn 1' zumvon der Achse 10 abgelegenen Seitenrand der nicht angetriebenenTeilbahn 1' verringert. Dievordere ausgestreckte Transportstellung, in der die beiden Teilbahnenin einer gemeinsamen Ebene liegen, ist in den 14 bis 16 dargestelltund die hintere zusammengeklappte Stellung ist aus den 1, 2 und 11 ersichtlich.Die 8 und 3 zeigen Zwischenstellungen. [0029] Der Antrieb der Rollen 9 beiderTeilbahnen 1 erfolgt übereinen Motor 20, der an der anderen Teilbahn 1' gelagert ist.Jede Rolle 9 ist mit einem Zahnrad 21 versehenund der Antrieb der Rollen 9 der Teilbahn 1', an der derMotor 20 gelagert ist, erfolgt über eine Antriebskette 22,einen Zahnriemen od. dgl. [0030] Diese Antriebskette 22 treibtauch eine Antriebswelle 23 an, die ebenfalls mit einemZahnrad 21 versehen ist, das mit der Antriebskette 22 kämmt. Am anderenEnde ist die Antriebswelle 23 mit einem Kegelzahnrad 25 versehen,das mit einem korrespondierenden Kegelzahnrad 26 kämmt. DasKegelzahnrad 26 ist mit einem weiteren Kegelzahnrad 27 aufeiner Hülse 28 gelagert,die auf die gemeinsame Achse 10 aufgeschoben ist, die diebeiden Teilbahnen 1' gelenkigverbindet. Dieses weitere Kegelzahnrad 27 kämmt miteinem weiteren Kegelzahnrad 29, das auf einer Antriebswelle 24 für die zweiteTeilbahn 1' gelagertist. [0031] Die Antriebswelle 24 istan ihrem dem Kegelzahnrad 29 gegenüberliegenden Ende wieder miteinem Zahnrad 21 versehen, das mit einer weiteren Antriebskette 22 kämmt und über diesedie Rollen 9 der zweiten Teilbahn 1' antreibt. [0032] Das Zusammenklappen der Teilbahnen 1' wird daherdurch den Antrieb der Rollen 9 nicht behindert. [0033] Am Beginn eines Transportvorgangesbefindet sich die Rollenbahn 1 in der in der 1 gezeigten hintersten undzusammengeklappten Stellung. Der Rahmen 4 der Hebevorrichtung 2 wirdabgesenkt, um mit seinen Saugnäpfen 6 diePlatte 3 aufzunehmen. [0034] Anschließend wird der Rahmen 4 mitder angesaugten Platte 3 in seine obere Stellung verfahren unddie Förderbahn 1 wirdmittels des Motors 19 in die vordere, d.h. ausgestreckteTransportstellung gebracht. Ca. 100 mm bevor sich die Förderbahn 1 in ihrervorderen Endposition befindet, wird die Platte 3 auf dieserabgelegt. Anschließendfährt dieRollenbahn 1 mit der Platte 3 in die vordere Endposition(= Transportstellung), wobei sie mit ihrem auf der Seite des Anschlagesliegenden Seitenrand (das ist der von der gemeinsamen Achse 10 abgelegeneSeitenrand) unter diesem Anschlag hindurch quer zur Förderrichtungverfahrbar ist, und die Platte 3 wird am Anschlaglineal 30 ausgerichtet.Anstelle des Anschlaglineals 30 können auch Anschlagrollen vorgesehensein. Nach erfolgter Ausrichtung wird die Platte 3 mittelsder Rollen 9 horizontal verfahren. [0035] Nachdem die Platte 3 dieFörderbahn 1 verlassenhat, wird die Förderbahn 1 wiederin ihre hintere geklappte Stellung verfahren und somit zusammengeklappt(zusammengefaltet) und der Rahmen 4 wird zur Aufnahme dernächstenPlatte 3 abgesenkt. [0036] Eine "zusammengeklappte Stellung" bedeutet hierbeiim Rahmen dieser Schrift, dass die beiden Teilbahnen in dieser Stellungnicht in einer gemeinsamen Ebene liegen, also einen Öffnungswinkelvon weniger als 180°,vorzugsweise von weniger als 90° einschließen. Imzusammengeklappten Endzustand müssendiese beiden Teilbahnen aber nicht aneinander anliegen, sondernkönnennoch einen verbleibenden Öffnungswinkel,beispielsweise im Be reich von 30°,miteinander einschließen,so wie dies auch bei dem in den Fig. dargestellten Ausführungsbeispiel derFall ist. [0037] Unterschiedliche Modifikationen desgezeigten Ausführungsbeispielssind denkbar und möglich, ohneden Bereich der Endung zu verlassen. So wäre es beispielsweise denkbarund möglich,die Förderbahnals Ganzes um eine seitlich des Transportweges für die Hebevorrichtung und inder Förderrichtungausgerichtete Achse auf – oderabzuklappen. Eine aus mindestens zwei Teilbahnen bestehende, zusammenklappbareAusbildung, wie diese im gezeigten Ausführungsbeispiel dargestelltist, ist aber bevorzugt.
权利要求:
Claims (18) [1] Transporteinrichtung, insbesondere für plattenförmige Werkstücke, miteiner Förderbahn(1) mit Fördermittelnfür denhorizontalen Transport der Werkstücke und mit einer Hebevorrichtung(2) für denvertikalen Transport der Werkstückezwischen einer Unterlage (7) und der Förderbahn (1), dadurch gekennzeichnet,dass die Förderbahn(1) klappbar ausgeführtist, wobei sie eine Transportstellung, in der die Werkstücke vonden Fördermittelnder Förderbahn(1) horizontal transportierbar sind, und eine geklappteStellung besitzt, und dass der Transportweg der Hebevorrichtung(2) durch den von der Förderbahn(1) in ihrer geklappten Stellung freigegebenen Bereichführt. [2] Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,dass die Förderbahn(1) zwei um eine gemeinsame Achse (10) verschwenkbare Teilbahnen(1') aufweist. [3] Transporteinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,dass die gemeinsame Achse (10) in der Förderrichtung der Förderbahn(1) ausgerichtet ist. [4] Transporteinrichtung nach Anspruch 2 oder Anspruch3, dadurch gekennzeichnet, dass zum Zusammenklappen der Förderbahn(1) die erste Teilbahn (1') mit ihrem von der zweiten Teilbahn(1') abgelegenenSeitenrand unter Anhebung der gemeinsamen Achse (10) inRichtung zum von der ersten Teilbahn abgelegenen Seitenrand derzweiten Teilbahn (1')hin verfahrbar ist. [5] Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis4, dadurch gekennzeichnet, dass die Förderbahn (1) zusätzlich inflach ausgestreckter, vorzugsweise horizontal angeordneter, Stellungquer zur Förderrichtungverfahrbar ist. [6] Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis5, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilbahnen (1') über Rollen,Zapfen (14) od. dgl. in Schienen (11) geführt sind,die einen geraden Abschnitt (12) und einen gebogenen Abschnitt(13) aufweisen. [7] Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördermittel der Förderbahn(1) bzw. Teilbahnen (1') von Rollen (9) und/oderFörderbändern gebildetwerden. [8] Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis7, dadurch gekennzeichnet, dass in einem seitlichen Bereich derFörderbahn(1) ein Anschlag fürdie Werkstückevorgesehen ist, der quer zu der Fördererrichtung der Förderbahn(1) ausgerichtet ist. [9] Transporteinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,dass der Anschlag von einem Anschlaglineal (30) gebildetwird. [10] Transporteinrichtung nach Anspruch 8 oder Anspruch9, dadurch gekennzeichnet, dass die Förderbahn (1) mit ihremauf der Seite des Anschlags liegenden Seitenrand unter diesen hindurchquer zur Förderrichtungverfahrbar ist. [11] Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis10, dadurch gekennzeichnet, dass an der Förderbahn (1) mindestensein Motor (20) fürden Antrieb der Fördermittelder Förderbahn(1) und mindestens ein weiterer Motor (19) zumKlappen der Förderbahn(1) gelagert ist. [12] Transporteinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,dass der Motor (20) zum Antrieb der Fördermittel auf der einen derTeilbahnen (1')gelagert ist und zur Übertragungdes Antriebs auf die Fördermittelder anderen Teilbahn (1')eine Mittelwelle (28) vorgesehen ist, die in der gemeinsamen Schwenkachse(10) der beiden Teilbahnen (1') liegt. [13] Transporteinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,dass der Antrieb der Antriebsmittel, beispielsweise der Rollen (9)einer Teilbahn (1'), über zweiAntriebswellen (23, 24) erfolgt, die jeweils aufeiner der Teilbahnen (1')gelagert sind und überdie Mittelwelle (28), die in der gemeinsamen Schwenkachse(10) der beiden Teilbahnen (1') liegt. [14] Transporteinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,dass die beiden Antriebswellen (23, 24) und dieMittelwelle (28) mit Kegelzahnrädern (25, 26, 27, 29)versehen sind, die miteinander kämmen. [15] Transporteinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,dass bei mindestens einer der Schienen (11) ein Zahnstangenprofil(16) vorgesehen ist, mit dem ein angetriebenes Ritzel (15),das auf einer der Teilbahnen (1') lagert, kämmt. [16] Transporteinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,dass sich das Zahnstangenprofil (16) entlang des geradenAbschnittes (12) der Schiene (11) erstreckt. [17] Transporteinrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis16, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebevorrichtung einen heb-und absenkbaren Rahmen (4) umfasst, an dem Haltemittelfür die Werkstücke gelagertsind. [18] Transporteinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,dass die Haltemittel von Saugnäpfen(6) gebildet werden.
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引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
2008-11-20| 8139| Disposal/non-payment of the annual fee|
优先权:
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